Mehrwertsteuer Pizza 2026: 7 % auf Speisen, 19 % auf Getränke

Aktualisiert am 7. Oktober 20264 Min. LesezeitRomain Ferrand — Pizzaiolo, 12 Jahre im Foodtruck und im Restaurant

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Für die Pizza heißt das: 7 % im Lokal, beim Außer-Haus-Verkauf und bei der Lieferung. Getränke bleiben bei 19 %, egal ob Bier, Cola oder Wasser, und egal ob am Tisch oder zum Mitnehmen. Ausnahme sind Milchmischgetränke.

Die Steuersätze einer Pizzeria auf einen Blick

Seit der Reform ist die Pizzeria-Kasse so einfach wie nie: Speisen 7 %, Getränke 19 %. Der Vertriebsweg spielt keine Rolle mehr.

Was Sie verkaufenIm LokalAußer HausEigene Lieferung
Pizza, Pasta, Salat, Dessert7 %7 %7 %
Cola, Limo, Wasser, Saft19 %19 %19 %
Bier, Wein, Grappa19 %19 %19 %
Milchkaffee, Milchshake (Milchanteil ≥ 75 %)19 %7 %7 %
Liefergebühr an den Gast——folgt der Bestellung

§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025. Stand Oktober 2026.

Warum war die Pizza zum Mitnehmen früher billiger besteuert?

Bis Ende 2025 entschied der Ort des Verzehrs. Wer am Tisch aß, bekam eine Restaurantdienstleistung zu 19 %. Wer die Pizza im Karton mitnahm, kaufte eine Lieferung von Lebensmitteln zu 7 %. Jede Pizzeria musste an der Kasse fragen „Hier essen oder mitnehmen?“, und jede Prüfung drehte sich um Stehtische, Bänke vor der Tür und die Frage, ob dort „Verzehrvorrichtungen“ standen.

Seit 2026 ist diese Unterscheidung für Speisen erledigt: beides 7 %. Die Frage stellt sich nur noch bei bestimmten Getränken, nämlich Milchmischgetränken, die als Lebensmittel außer Haus 7 % kosten, im Lokal aber zur Restaurantdienstleistung gehören und dort 19 % tragen.

Getränke: hier liegt der eigentliche Unterschied

Getränke sind ausdrücklich von der Senkung ausgenommen. Bier, Wein, Softdrinks und Mineralwasser stehen mit 19 % auf der Rechnung, am Tisch genauso wie im Außer-Haus-Verkauf. Eine Flasche Wasser zum Mitnehmen ist also nicht günstiger besteuert als eine im Lokal.

Für die Kalkulation heißt das: Ihre Getränkemarge trägt 12 Prozentpunkte mehr Steuer als Ihre Speisenmarge. Eine Cola für 3,90 € bringt netto 3,28 €, eine Pizza für 11,90 € netto 11,12 €.

Kassensystem mit TSE für die Pizzeria

Ändert die Lieferung den Steuersatz?

Nein. Liefern Sie selbst und berechnen eine Liefergebühr, ist sie eine Nebenleistung zur Hauptleistung und teilt deren Steuersatz. Bei einer Bestellung aus Pizza und Cola teilen Sie die Liefergebühr nach dem Verhältnis der Entgelte auf: anteilig 7 % und 19 %.

Die 19 % kommen dafür auf der Einkaufsseite zurück: Die Provision von Lieferando, Uber Eats oder Wolt ist eine Dienstleistung an Sie und wird mit 19 % Umsatzsteuer berechnet. Als Regelbesteuerer ziehen Sie sie als Vorsteuer ab, als Kleinunternehmer nicht.

Sparmenü Pizza + Getränk: wie man den Preis aufteilt

Ein Menü zu einem Gesamtpreis enthält zwei Steuersätze und muss aufgeteilt werden. Die Finanzverwaltung akzeptiert die Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise. Beispiel: Menü für 13,90 €, Pizza einzeln 11,90 €, Cola einzeln 3,90 € (zusammen 15,80 €):

  • Anteil Pizza: 13,90 × 11,90/15,80 = 10,47 € brutto zu 7 %
  • Anteil Cola: 13,90 × 3,90/15,80 = 3,43 € brutto zu 19 %

Den Rabatt nur dem Getränk zuzuschlagen, um mehr Umsatz zu 7 % zu buchen, ist genau das, was Betriebsprüfer suchen. Hinterlegen Sie die Aufteilung einmal in der Kasse.

Sonderfälle: Pfand, Gutscheine, Trinkgeld

  • Pfand auf Flaschen und Dosen teilt den Steuersatz des Getränks, also 19 %. Die Rückzahlung mindert später das Entgelt.
  • Gutscheine, die für Speisen und Getränke einlösbar sind, sind Mehrzweck-Gutscheine: Umsatzsteuer entsteht erst bei der Einlösung, nach dem, was der Gast tatsächlich bestellt.
  • Trinkgeld, das direkt an Ihre Angestellten geht, ist kein Umsatz der Pizzeria. Trinkgeld, das Sie als Inhaber behalten, ist dagegen steuerpflichtiges Entgelt.

Muss ich überhaupt Umsatzsteuer berechnen?

Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) nicht. Seit 2025 gilt: Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 €. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, ist ab genau diesem Umsatz Umsatzsteuer fällig, nicht erst im Folgejahr.

Für einen Imbiss mit Ofen, Kühltheke und Lieferfahrzeug ist die Kleinunternehmerregel selten ein gutes Geschäft: Sie verlieren den Vorsteuerabzug auf eine Erstausstattung von oft 30.000 € oder mehr. Rechnen Sie es mit dem Steuerberater durch.

Preise immer netto kalkulieren

Die Speisekarte zeigt Bruttopreise (Preisangabenverordnung), Ihre Marge steckt aber im Nettopreis. Eine Margherita mit 2,40 € Wareneinsatz für 11,90 €:

PositionBetrag
Kartenpreis (brutto)11,90 €
Umsatzsteuer 7 % (11,90 − 11,90/1,07)0,78 €
Nettopreis11,12 €
Wareneinsatz2,40 €
Rohertrag8,72 €
Wareneinsatzquote netto21,6 %

Zum Vergleich: Bis 2025 brachte dieselbe Pizza im Lokal bei 19 % nur 10,00 € netto. Die Senkung ist 1,12 € pro Pizza wert, wenn Sie den Preis gehalten haben.

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Typische Fehler

  1. Speisen im Lokal noch mit 19 % buchen, weil die Kasse nicht umgestellt wurde.
  2. Getränke zum Mitnehmen mit 7 %: Cola und Wasser bleiben 19 %.
  3. Sparmenü komplett mit 7 % statt aufgeteilt.
  4. Liefergebühr pauschal mit 19 %.
  5. Kalkulation auf den Bruttopreis statt auf netto.

Häufige Fragen

Ist die Mehrwertsteuer auf Pizza zum Mitnehmen niedriger?

Nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2026 kostet die Pizza 7 % im Lokal, außer Haus und geliefert. Getränke bleiben in allen Fällen bei 19 %.

Gilt die 7 % wirklich dauerhaft?

Ja. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat die Senkung für Speisen in der Gastronomie ohne Befristung eingeführt. Eine Änderung bräuchte ein neues Gesetz.

Welcher Satz gilt für die Liefergebühr?

Der Satz der gelieferten Ware, weil die Lieferung eine Nebenleistung ist. Bei gemischten Bestellungen wird sie anteilig aufgeteilt. Plattformprovisionen sind eigene Leistungen mit 19 %.

Gilt die Senkung auch für Foodtrucks?

Ja. Foodtrucks, Imbisse und Caterer sind ebenso erfasst wie Restaurants.

Quellen