Kassensystem für die Pizzeria: TSE, ELSTER-Meldung, Kosten
Eine Pizzeria muss heute keine elektronische Kasse haben: Die offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist erlaubt. Wer aber elektronisch kassiert, braucht eine zertifizierte TSE, muss Belege ausgeben und die Kasse per ELSTER beim Finanzamt melden. Bußgeld: bis 25.000 €. Eine Registrierkassenpflicht ab 2028 für Betriebe über 100.000 € Umsatz ist im Gesetzgebungsverfahren.
Ist ein Kassensystem für eine Pizzeria Pflicht?
Stand Oktober 2026: nein. Deutschland kennt (noch) keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Die Regeln greifen erst, wenn Sie sich für eine elektronische Kasse entscheiden, dann aber vollständig. Das ist der Grund, warum mancher Imbiss bewusst bei der offenen Ladenkasse bleibt.
| Ihre Situation | Was gilt | Pflichten |
|---|---|---|
| Elektronische Kasse / Kassen-App | KassenSichV, § 146a AO | TSE, Belegausgabe, ELSTER-Meldung, DSFinV-K-Export |
| Offene Ladenkasse (Geldkassette) | Erlaubt | Täglicher Kassenbericht, Zählprotokoll empfohlen, Belege aufbewahren |
| Nur Kartenterminal, Verkäufe im Heft | Terminal ist keine Kasse | Wie offene Ladenkasse, Kartenumsätze abgleichen |
| Ab 2028 geplant: Umsatz über 100.000 € | Registrierkassenpflicht (Entwurf) | Elektronische Kasse mit TSE, digitale Belege |
§ 146a AO, KassenSichV; Regierungsentwurf vom 23. September 2026. Stand Oktober 2026.
Was die TSE-Pflicht konkret bedeutet
Die zertifizierte TSE
Seit 2020 muss jede elektronische Kasse eine vom BSI zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung haben: als USB-Stick, SD-Karte oder Cloud-TSE. Sie signiert jede Buchung, jeden Storno, jede Trainingsbuchung. Eine gelöschte Pizza fällt beim Export sofort auf. Deshalb gehört auch die Pizza aufs Haus in die Kasse, als 0-€-Buchung oder Rabatt.
Die Belegausgabepflicht
Zu jedem Verkauf muss ein Beleg erstellt werden, auf Papier oder elektronisch (Display, QR-Code, E-Mail). Der Gast muss ihn nicht mitnehmen. Ein Bon, der neben der Kasse im Müll landet, ist also legal, nur nicht ökologisch.
Die Meldung beim Finanzamt über ELSTER
Seit 2025 müssen elektronische Kassen samt TSE dem Finanzamt gemeldet werden (§ 146a Abs. 4 AO). Bestandskassen waren bis 31. Juli 2025 zu melden, neue Kassen und Außerbetriebnahmen innerhalb eines Monats. Das geht über «Mein ELSTER» oder direkt aus manchen Kassensystemen heraus. Wer es versäumt hat: nachholen, bevor die Kassen-Nachschau kommt. Die ist unangekündigt.
Offene Ladenkasse: für den Imbiss noch eine Option?
Ja, wenn sie sauber geführt wird. Dazu gehört ein täglicher Kassenbericht, rückwärts gerechnet vom gezählten Endbestand: Kassenendbestand minus Anfangsbestand plus Ausgaben minus Einlagen ergibt die Tageseinnahme. Mit Zählprotokoll (Münzen und Scheine einzeln) sind Sie auf der sicheren Seite. Bei 40 Pizzen auf dem Wochenmarkt funktioniert das. Bei 200 Bestellungen am Freitagabend ist es eine Einladung zur Schätzung.
Die geplante Registrierkassenpflicht ab 2028
Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen: Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz sollen ab 1. Januar 2028 ein elektronisches Kassensystem nutzen. Wer weniger als 12.000 € Barumsatz im Jahr hat, soll ausgenommen bleiben. Gleichzeitig soll die Papier-Bonpflicht entfallen, digitale Belege werden Standard. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Details können sich ändern. Eine Pizzeria mit 100.000 € Umsatz sollte trotzdem jetzt planen.
Food-Truck ohne Netz
Die Regeln sind dieselben wie im Laden. Achten Sie auf eine Kasse, deren TSE offline signiert (Hardware-TSE) oder die bei einer Cloud-TSE Ausfälle sauber protokolliert und nachsigniert. Fragen Sie den Anbieter konkret, was bei zwei Stunden ohne Mobilfunk auf dem Festivalgelände passiert.
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Was kostet ein Kassensystem für eine Pizzeria?
| Lösung | Kosten (Richtwert) | Für wen |
|---|---|---|
| Offene Ladenkasse | Geldkassette + Kassenbuch | Kleiner Imbiss, Wochenmarkt |
| Kassen-App mit Cloud-TSE (SumUp, ready2order) | ca. 10–50 €/Monat + Tablet/Drucker | Abholung, Foodtruck |
| iPad-Gastrokasse (orderbird, Lightspeed/Gastrofix) | ca. 50–120 €/Monat + Hardware | Mit Tischservice, mehrere Geräte |
| Klassische Registrierkasse mit TSE | ca. 400–1.000 € einmalig | Wer keine Abos will |
Öffentliche Preislisten und Erfahrungsberichte aus Gastro-Foren, 2025–2026. Unverbindlich.
Unsere Meinung: Zahlen Sie für das, was das Finanzamt verlangt (TSE, Export, Meldung), nicht für ein Online-Bestellmodul, das sich als Zusatz verkauft. Die Abhol-Module der Kassenanbieter sind meist der schwächste Teil: keine Zeitfenster, keine Kapazitätsgrenze.
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Kasse und Online-Bestellungen trennen
Der gesetzliche Auftrag der Kasse ist eng: jeden Umsatz manipulationssicher erfassen. Den Freitagabend planen muss sie nicht. Online- und Telefonbestellungen dürfen aus einem eigenen Werkzeug kommen, solange jede Bestellung bei Bezahlung oder Übergabe in der TSE-Kasse gebucht oder importiert wird.
Ihre Seite kann vor dem Abendgeschäft online sein
Fünf Minuten. Keine Karte. Und Sie sind online.
Jetzt startenStoßzeiten in der Pizzeria: Bestellungen in 15-Minuten-Slots
Checkliste vor dem Kauf
- BSI-Zertifikat der TSE und Ablaufdatum des Zertifikats.
- ELSTER-Meldung: Liefert der Anbieter die nötigen Daten oder meldet direkt?
- DSFinV-K-Export für Prüfer und Steuerberater.
- Offline-Betrieb, getestet: WLAN aus, zehn Buchungen, WLAN an.
- Aufbewahrung: Kassendaten zehn Jahre, auch nach Kündigung des Anbieters.
- Vertragslaufzeit und Kosten bei Hardware-Miete.
Häufige Fragen
Darf ein Imbiss noch ohne elektronische Kasse arbeiten?
Ja, mit offener Ladenkasse und täglichem Kassenbericht. Der Regierungsentwurf sieht ab 2028 eine Kassenpflicht für Betriebe über 100.000 € Umsatz vor, beschlossen ist sie noch nicht.
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?
Ja, jede elektronische Kasse mit TSE, über ELSTER. Neue Kassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung, ebenso die Außerbetriebnahme.
Müssen Online-Bestellungen in die Kasse?
Ja, jeder Umsatz muss in der Kasse erfasst sein. Das Bestellsystem darf getrennt laufen, solange jede Bestellung gebucht oder importiert wird.
Gibt es die Bonpflicht noch?
Ja, ein Beleg muss erstellt werden, elektronisch reicht. Der Entwurf von 2026 will den Papierbon abschaffen und digitale Belege zum Standard machen.
Online-Bestellungen in der Pizzeria annehmen
Quellen
- Bundesfinanzministerium — Kassensicherungsverordnung und Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
- IHK Bonn/Rhein-Sieg — Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab Juli 2025
- Deutsche Handwerks Zeitung — Registrierkassenpflicht ab 2028: Was der Gesetzentwurf vorsieht
- Abgabenordnung § 146a — gesetze-im-internet.de