Pizzeria eröffnen: alle Genehmigungen im Überblick
Jede Pizzeria braucht eine Gewerbeanmeldung, die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt und die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung. Eine Gaststättenerlaubnis brauchen Sie nur, wenn Sie Alkohol ausschenken, und auch dann nur in einem Teil der Bundesländer. Ein Imbiss ohne Alkohol kommt ohne aus.
Erst das Konzept, dann die Behördengänge
Wer drei Ämter anruft, bekommt oft drei verschiedene Antworten. Meist liegt es daran, dass das Konzept noch unklar ist. Drei Fragen bestimmen fast alles: Essen die Gäste vor Ort? Schenken Sie Alkohol aus? In welchem Bundesland liegt der Laden?
| Konzept | Was über die Grundausstattung hinaus nötig ist |
|---|---|
| Abhol- und Lieferpizzeria ohne Alkohol | Nichts weiter |
| Imbiss mit Flaschenbier zum Mitnehmen | Keine Gaststättenerlaubnis; Jugendschutz beachten |
| Pizzeria mit Sitzplätzen und Bier/Wein | Gaststättenerlaubnis oder Anzeige (je nach Land), ggf. IHK-Unterrichtung |
| Foodtruck | Reisegewerbekarte oder Standplatzgenehmigungen |
Gaststättengesetz (GastG) § 2; Landesgaststättengesetze.
Was jede Pizzeria braucht
Gewerbeanmeldung
Beim Gewerbeamt der Gemeinde, oft online. Kosten je nach Kommune etwa 20 bis 60 €. Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung füllen Sie über ELSTER aus.
Belehrung nach § 43 IfSG
Wer gewerbsmäßig mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor dem ersten Arbeitstag die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Danach belehren Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter alle zwei Jahre selbst und dokumentieren das. Die Erstbelehrung kostet meist 20 bis 50 €, in vielen Städten auch online.
Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung
Lebensmittelunternehmen müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen (Art. 6 der VO (EG) 852/2004), meist beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises. Das ist kostenlos und oft mit der Gewerbeanmeldung verknüpft. Dazu gehört ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP-Grundsätzen.
Die Räume: Nutzungsänderung
Wird aus einem Laden ein Imbiss oder ein Restaurant, ist das in der Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung beim Bauamt. Geprüft werden Stellplätze, Brandschutz, Toiletten und vor allem die Abluft. Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis Monaten und Architektenkosten. Fragen Sie vor der Unterschrift unter den Mietvertrag, ob die gastronomische Nutzung genehmigt ist.
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Alkohol: Gaststättenerlaubnis oder nur Anzeige?
Nach dem Gaststättengesetz ist nur der Ausschank alkoholischer Getränke erlaubnispflichtig. Speisen und alkoholfreie Getränke allein lösen keine Erlaubnis aus. Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Länder das Gaststättenrecht selbst, und viele haben die Erlaubnis abgeschafft:
| Regelung | Bundesländer |
|---|---|
| Anzeige statt Erlaubnis | Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen; Baden-Württemberg seit 1. Januar 2026 |
| Erlaubnis für Alkoholausschank | Übrige Länder: beim Ordnungsamt erfragen |
Landesgaststättengesetze, Stand Oktober 2026.
Wo die Erlaubnis noch gilt, brauchen Sie die Gaststättenunterrichtung der IHK (ein Vormittag zu Lebensmittelrecht und Hygiene), Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung des Finanzamts und Grundrisse. Die Gebühr für die Erlaubnis liegt je nach Kommune bei einigen hundert Euro.
Flaschenbier zum Mitnehmen ist dagegen Einzelhandel und braucht keine Gaststättenerlaubnis. Es gilt das Jugendschutzgesetz: Bier und Wein ab 16, Spirituosen ab 18.
Sperrzeit, Terrasse und Musik
- Sperrzeit: regeln die Länder und Kommunen, von gar keiner bis zur Putzstunde in Bayern. Für eine Spätöffnung bis 3 Uhr vorher beim Ordnungsamt nachfragen.
- Außenbestuhlung: Sondernutzungserlaubnis für den Gehweg, mit Gebühr pro Quadratmeter und Saison.
- Musik: Hintergrundmusik und Radio sind bei der GEMA anzumelden.
Was in der Pizzeria aushängen muss
- Ein Preisverzeichnis für Speisen und Getränke, in Gaststätten auch neben dem Eingang (Preisangabenverordnung).
- Allergeninformationen: schriftlich oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation und einem Hinweis, wo sie zu erfahren sind (LMIV und LMIDV).
- Kennzeichnung von Zusatzstoffen wie «mit Nitritpökelsalz» auf der Salami-Pizza.
- Der Aushang des Jugendschutzgesetzes in Gaststätten.
- Rauchverbot nach dem Nichtraucherschutzgesetz Ihres Landes.
Allergenkennzeichnung in der Gastronomie: was die LMIV verlangt
Zeitplan und Kosten: was wann erledigt sein muss
| Wann | Was | Kosten ca. |
|---|---|---|
| Vor dem Mietvertrag | Genehmigte Nutzung und Abluft klären | 0 € |
| Vor dem Umbau | Bauantrag für Nutzungsänderung | Gebühr + Architekt, oft vierstellig |
| 6–8 Wochen vorher | Gaststättenerlaubnis oder Anzeige, IHK-Unterrichtung | Einige hundert Euro |
| Vor dem ersten Arbeitstag | IfSG-Belehrung für alle | 20–50 € pro Person |
| Vor Eröffnung | Gewerbeanmeldung, Registrierung, GEMA | 20–60 € + GEMA-Tarif |
Gebühren variieren je nach Kommune und Land; Stand 2026.
Planen Sie ein bis drei Monate. Die Nutzungsänderung bestimmt den Eröffnungstermin, nicht die Gewerbeanmeldung. Während die Anträge laufen, können Sie schon etwas erledigen, das von keinem Amt abhängt: Stellen Sie Ihre Speisekarte online und nehmen Sie Vorbestellungen für den Eröffnungstag an, ohne Provision.
Ihre Seite kann vor dem Abendgeschäft online sein
Fünf Minuten. Keine Karte. Und Sie sind online.
Jetzt startenFoodtruck und Märkte: was sich ändert
Für den Foodtruck brauchen Sie eine Reisegewerbekarte, wenn Sie ohne feste Niederlassung unterwegs sind, und für jeden Standplatz eine Genehmigung der Gemeinde oder des Grundstückseigentümers. IfSG-Belehrung und Registrierung bleiben Pflicht. Für Alkohol auf Festen erteilen die Kommunen eine vorübergehende Gestattung.
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Häufige Fragen
Braucht eine Pizzeria ohne Alkohol eine Gaststättenerlaubnis?
Nein. Sie melden das Gewerbe an, besuchen die IfSG-Belehrung und lassen sich bei der Lebensmittelüberwachung registrieren. Die Erlaubnis gilt nur für den Alkoholausschank, und mehrere Länder haben sie durch eine Anzeige ersetzt.
Ist die «Rote Karte» noch Pflicht?
Die alte Gesundheitszeugnis-Untersuchung gibt es nicht mehr. Heute ist es die Belehrung nach § 43 IfSG, umgangssprachlich weiter «Rote Karte» genannt. Sie ist vor dem ersten Arbeitstag Pflicht, danach alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber.
Darf ich Bier zur Pizza zum Mitnehmen verkaufen?
Ja. Der Verkauf verschlossener Flaschen zum Mitnehmen ist Einzelhandel und braucht keine Gaststättenerlaubnis. Halten Sie das Jugendschutzgesetz ein, auch bei der Lieferung.
Wie lange dauert alles?
Ein bis drei Monate. Gewerbeanmeldung und Belehrung gehen in Tagen, die Nutzungsänderung und die Gaststättenerlaubnis brauchen Wochen. Klären Sie die Nutzung vor dem Mietvertrag.