Lebensmittelkontrolle in der Pizzeria: worauf geprüft wird

Aktualisiert am 24. September 20267 Min. LesezeitRomain Ferrand — Pizzaiolo, 12 Jahre im Foodtruck und im Restaurant

Die Lebensmittelkontrolle in einer Pizzeria übernimmt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, in der Regel unangemeldet. Wie oft sie kommt, richtet sich nach einer Risikobewertung. Geprüft werden Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln, der Zustand der Räume und Ihre Eigenkontrolle auf Papier.

Vor der Eröffnung

Jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der zuständigen Behörde registriert sein (Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004), in der Praxis meist über die Gewerbeanmeldung. Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Arbeitsbeginn die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt, danach jährlich eine Belehrung durch den Betrieb.

Die Eigenkontrolle: das erste, was verlangt wird

Was die Eigenkontrolle einer Pizzeria abdecken muss
BereichKonkretErwarteter Nachweis
BasishygieneReinigung, Personalhygiene, SchädlingeReinigungsplan, Schädlingsmonitoring
HACCP-KonzeptKritische Schritte: Wareneingang, Kühlung, AbkühlenTemperaturlisten, Korrekturmaßnahmen
RückverfolgbarkeitWoher jedes Produkt kommtLieferscheine, Etiketten, Chargennummern
Abweichungen und RückrufeWas bei Grenzwertüberschreitung oder Rückruf passiertSchriftliches Vorgehen, Protokoll
SchulungWer wann belehrt wurdeIfSG-Bescheinigungen, Schulungsnachweise

Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Art. 5; Infektionsschutzgesetz, § 43.

Worauf die Kontrolle in einer Pizzeria schaut

  • Die Kühlvitrine am Belegplatz: Temperatur an der Oberfläche der GN-Behälter, Deckel, und ob der Belag von gestern nur aufgefüllt statt ersetzt wurde. Siehe Lagertemperaturen in der Pizzeria.
  • Teiglingskisten: beschriftet oder nicht, und wie lange sie schon im Kühlraum stehen.
  • Mehl und Trockenlager: Säcke auf dem Boden, offene Säcke, Schädlingsspuren.
  • Umgefüllte Ware: Mozzarella ohne Verpackung oder Tomatensauce in einer Dose ohne Etikett und Datum.
  • Das Handwaschbecken: Seife, Einmalhandtücher, und während des Service tatsächlich erreichbar.
  • Der Ofen: Asche, Holzlagerung, Schieber und Bürsten.

Nach der Kontrolle

Mängel werden festgehalten, meist mit einer Frist und einer Nachkontrolle. Je nach Schwere folgen Verwarnung, Bußgeld oder, bei Gefahr für die Gesundheit, die Schließung bis zur Behebung. Schwere Verstöße können nach § 40 Abs. 1a LFGB zudem öffentlich im Internet bekannt gemacht werden, und Nachkontrollen sind in der Regel gebührenpflichtig.

Vorbereiten, ohne auf den Besuch zu warten

  • Eigenkontrolle, Listen und Bescheinigungen so ablegen, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter sie findet.
  • Einmal pro Woche selbst mit den Augen der Kontrolle durch die Küche gehen.
  • Festlegen, wer Auskunft gibt, wenn Sie nicht da sind.

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Zum Teil der Dokumentation, der am häufigsten lückenhaft ist, siehe Rückverfolgbarkeit in der Pizzeria.

Quellen